Unser Ener spart.
Steuern sparen mit Solarstrom
Die gesamten Anschaffungskosten für eine Solaranlage können Sie von der
Steuer absetzen. Der steuerliche Abschreibungszeitraum für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen beträgt 20 Jahre. Auch die Ausgaben, die während des Betriebs der Anlage anfallen – z.B. Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten, Zählergebühren des Netzbetreibers oder die Kosten für die Versicherung der Anlage – können Sie von der Steuer absetzen.
Umsatzsteuer: Vorteil für den Besitzer
Wer eine Solarstromanlage betreibt und regelmäßig Solarstrom ins Netz einspeist, ist umsatzsteuerpflichtig. Der Stromnetzbetreiber zahlt Ihnen die Einspeisevergütung zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese erhaltene Mehrwertsteuer müssen Sie an das Finanzamt abführen. Parallel dazu bringt die Umsatzsteuerpflicht Ihnen einen finanziellen Vorteil: Sie erhalten die Mehrwertsteuer, die im Kaufpreis der Solarstromanlage enthalten ist, vom Finanzamt zurückerstattet. Auch die in den Betriebskosten enthaltenen Mehrwertsteuerbeträge bekommen Sie erstattet. Einziger Nachteil ist, dass Sie etwas mehr Aufwand haben, weil Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Kleinunternehmer können sich allerdings von dieser Pflicht befreien lassen, wenn ihr Jahresumsatz maximal 17.500 Euro beträgt.
In seltenen Fällen wird eine Gewerbsteuer fällig, meistens ist eine Gewerbeanmeldung nach dem Bau einer „kleinen“ Solarstromanlage von bis zu ca. 10 kWp jedoch nicht nötig. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrem Ordnungsamt nach.

Die gesamten Anschaffungskosten für eine Solaranlage können Sie von der
Steuer absetzen. Der steuerliche Abschreibungszeitraum für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen beträgt 20 Jahre. Auch die Ausgaben, die während des Betriebs der Anlage anfallen – z.B. Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten, Zählergebühren des Netzbetreibers oder die Kosten für die Versicherung der Anlage – können Sie von der Steuer absetzen.
Umsatzsteuer: Vorteil für den Besitzer
Wer eine Solarstromanlage betreibt und regelmäßig Solarstrom ins Netz einspeist, ist umsatzsteuerpflichtig. Der Stromnetzbetreiber zahlt Ihnen die Einspeisevergütung zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese erhaltene Mehrwertsteuer müssen Sie an das Finanzamt abführen. Parallel dazu bringt die Umsatzsteuerpflicht Ihnen einen finanziellen Vorteil: Sie erhalten die Mehrwertsteuer, die im Kaufpreis der Solarstromanlage enthalten ist, vom Finanzamt zurückerstattet. Auch die in den Betriebskosten enthaltenen Mehrwertsteuerbeträge bekommen Sie erstattet. Einziger Nachteil ist, dass Sie etwas mehr Aufwand haben, weil Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Kleinunternehmer können sich allerdings von dieser Pflicht befreien lassen, wenn ihr Jahresumsatz maximal 17.500 Euro beträgt.
In seltenen Fällen wird eine Gewerbsteuer fällig, meistens ist eine Gewerbeanmeldung nach dem Bau einer „kleinen“ Solarstromanlage von bis zu ca. 10 kWp jedoch nicht nötig. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrem Ordnungsamt nach.

