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Gütesiegel
Ein einheitliches Gütesiegel für Solarstromanlagen gibt es noch nicht, aber einige Hersteller lassen ihre Produkte freiwillig beim TÜV prüfen und auch Stiftung Warentest hat bereits Anlagen und Komponenten getestet. Die Testergebnisse unterscheiden sich kaum, Sie können von einer hohen Qualität etablierter Hersteller ausgehen.
Gewährleistung und Garantie
Da Garantien – auch die von den Modulherstellern ausgesprochene Leistungsgarantie für Solarmodule – immer eine freiwillige Leistung des Anbieters oder Herstellers sind, kann dieser seine Garantien auch von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Welche Garantieleistungen Sie für die einzelnen Bauteile der Anlage erhalten, sollte unbedingt schriftlich festgehalten sein. Fordern Sie auch eine kostenlose Rücknahme der Solaranlage nach Ablauf ihrer Lebensdauer.
Mit der sogenannten Gewährleistung haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.

Ein einheitliches Gütesiegel für Solarstromanlagen gibt es noch nicht, aber einige Hersteller lassen ihre Produkte freiwillig beim TÜV prüfen und auch Stiftung Warentest hat bereits Anlagen und Komponenten getestet. Die Testergebnisse unterscheiden sich kaum, Sie können von einer hohen Qualität etablierter Hersteller ausgehen.
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Für Qualität bürgt auch das „RAL-Gütezeichen Solarenergieanlagen“, das von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie ins Leben gerufen wurde. Ein weiteres Qualitätssiegel stellt der „Photovoltaik-Anlagenpass“ dar, der vom Bundesverband Solarwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke entwickelt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter www.gueteschutz-solar.de und www.photovoltaik-anlagenpass.de |
Gewährleistung und Garantie
Da Garantien – auch die von den Modulherstellern ausgesprochene Leistungsgarantie für Solarmodule – immer eine freiwillige Leistung des Anbieters oder Herstellers sind, kann dieser seine Garantien auch von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Welche Garantieleistungen Sie für die einzelnen Bauteile der Anlage erhalten, sollte unbedingt schriftlich festgehalten sein. Fordern Sie auch eine kostenlose Rücknahme der Solaranlage nach Ablauf ihrer Lebensdauer.
Mit der sogenannten Gewährleistung haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.


