Unser Ener genehmigt.
Bauvorschriften
Laut § 62 der rheinland-pfälzischen Bauordnung sind Solaranlagen auf und an Gebäuden landesweit genehmigungsfrei – außer wenn sie auf Kulturdenkmälern oder in der Nähe von Natur- und Kulturdenkmälern errichtet werden sollen.
Für alle Anlagen gelten die üblichen baurechtlichen Bestimmungen (Brandschutzanforderungen, Standsicherheit etc.). Hier helfen Ihnen die örtlichen Bauämter weiter.
Denkmalschutz
Die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist genehmigungspflichtig. Das heißt: Sie müssen bei der zuständigen Bauverwaltung einen Plan mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens einreichen. Ihr Fachbetrieb hilft Ihnen dabei. Grundsätzlich gilt: Je ansprechender die Solaranlage in das Gebäude integriert wird – zum Beispiel durch sogenannte Solardachziegel – umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vorhaben genehmigt wird.

Laut § 62 der rheinland-pfälzischen Bauordnung sind Solaranlagen auf und an Gebäuden landesweit genehmigungsfrei – außer wenn sie auf Kulturdenkmälern oder in der Nähe von Natur- und Kulturdenkmälern errichtet werden sollen.
Für alle Anlagen gelten die üblichen baurechtlichen Bestimmungen (Brandschutzanforderungen, Standsicherheit etc.). Hier helfen Ihnen die örtlichen Bauämter weiter.
Denkmalschutz
Die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist genehmigungspflichtig. Das heißt: Sie müssen bei der zuständigen Bauverwaltung einen Plan mit einer Beschreibung Ihres Vorhabens einreichen. Ihr Fachbetrieb hilft Ihnen dabei. Grundsätzlich gilt: Je ansprechender die Solaranlage in das Gebäude integriert wird – zum Beispiel durch sogenannte Solardachziegel – umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vorhaben genehmigt wird.

