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28.09.2009
Veränderungen bei KfW-Fördermitteln

Die ab 1. Oktober 2009 gültige neue Energieeinsparverordnung (EnEV) hat Auswirkungen auf die KfW-Förderkonditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Das bekannte KfW-Effizienzhaus ist weiterhin der Standard in den Förderprogrammen, die bisherige Fördermittelstruktur bleibt somit erhalten.

Die veränderte EnEV schlägt sich aber in den Anforderungen der KfW nieder: Die Förderstufen KfW Effizienzhaus 100, KfW Effizienzhaus 70 und KfW Effizienzhaus 55 werden anspruchsvoller. Ein KfW Effizienzhaus 55 darf weiterhin höchstens 55% des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der EnEV 2009 gebauten Neubaus nachweisen, durch die erhöhten Anforderungen der EnEV werden aber auch Fördermittelbestimmungen verschärft.

Zusätzliche Angebote kommen im Oktober hinzu, um die momentanen Förderstufen weiter zu berücksichtigen. Das KfW Effizienzhaus 70 (nach der EnEV 2007) wird beispielsweise zum KfW Effizienzhaus 100 (nach der EnEV 2009). Es wird in der Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 % gefördert bzw. mit einem Zuschuss von 17,5 %.

Das Effizienzhaus 55 wird Anfang 2010 eingeführt. In einer Übergangsphase bis Ende 2009 wird es möglich sein, Anträge nach den neuen oder alternativ den alten Standards zu stellen. Die Stufen Effizienzhaus 130 (Sanierung) und Effizienzhaus 85 (Neubau) werden dann voraussichtlich bis Mitte 2010 angeboten.