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    Unser Ener wird gefördert.
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Die Förderung von Neubauten erfolgt durch zinsvergünstigte Kredite oder durch Barzuschüsse. Bei allen Programmen muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden.

Mit der Maßnahme darf in der Regel erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung findet nicht statt. Förderprogramme, die gewähren, dürfen in der Regel für die gleiche Maßnahme nicht mit anderen Barzuschussprogrammen kombiniert werden. Eine Kombination mit den Zinsprogrammen der KfW-Förderbank hingegen ist häufig möglich.

Bei allen Förderprogrammen gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Neben den hier aufgeführten Programmen, die auf Bundes- oder Landesebene existieren, gibt es auch in manchen Städten und Gemeinden oder bei Energieversorgern Förderprogramme, die meist auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt sind. Ein Anruf bei der zuständigen Verwaltung oder dem Energieversorger ist ratsam und schafft Klarheit.



Eine Übersicht der Verbraucherzentrale finden Sie hier:

Förderprogamme für den Neubau (PDF - 418KB)



Eine individuelle Auswahl von Förderprogrammen finden Sie in der  
rheinland-pfälzischen Fördermitteldatenbank (extern), die Ihnen das  
Ministerium für Umwelt, Forsten und Naturschutz (extern) in Kooperation mit der Deutschen Energie-Agentur (   dena (extern)) und der BINE-Datenbank anbietet.