Unser Ener schnappt sich die Zuschüsse.
Fördergelder für den Neubau
Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz bietet Fördermittel
für Wohngebäude als neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser an:
Das Förderprogramm kann gemeinsam mit bestehenden Förderprogrammen in Bund und Land in Anspruch genommen werden (wie die KfW-Förderung für Passivhäuser).
Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.eor.de/foerderprogramme/hochenergieeffiziente_gebaeude.html (extern) oder unter
Telefon-Hotline EOR:
0631 / 34288444
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
10:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Die KfW Förderbank vergibt Kredite für die
Finanzierungsumfang und Höchstbeträge:
Weitere Informationen zur Förderung durch die KFW erhalten sie hier (extern).
Weitere Informationen der Förderprogramme des Landes (extern).
Auch das Finanzministerium Rheinland-Pfalz unterstützt energiesparende Maßnahmen für Neubau und Modernisierung. Für die Förderung gibt es Einkommenshöchstgrenzen.
Weitere Informationen zur Förderung des Finanzministeriums (extern).
Darüber Hinaus bietet folgendes Dokument eine
Zusammenstellung von Fördermittel zum Neubau der Verbraucherzentrale:
Förderprogamme für den Neubau (PDF – 110KB).
Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme für
Ihren Wohnort finden Sie in unserer Fördermittel–Datenbank:
http://www.energiefoerderung.info/mufv-rlp/ (extern)
Diese Seite gibt einen Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen verstehen sich ohne Gewähr.

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz bietet Fördermittel
für Wohngebäude als neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser an:
- Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser
50 EUR je m2 Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche,
maximal 5.000 EUR je Objekt. - Mehrfamilienhäuser
25 EUR je m2 Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert,
max. 2.500 EUR je Wohnung.
Das Förderprogramm kann gemeinsam mit bestehenden Förderprogrammen in Bund und Land in Anspruch genommen werden (wie die KfW-Förderung für Passivhäuser).
Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.eor.de/foerderprogramme/hochenergieeffiziente_gebaeude.html (extern) oder unterTelefon-Hotline EOR:
0631 / 34288444
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
10:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Die KfW Förderbank vergibt Kredite für die
- Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 85
(nach EnEV 2009) - Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 70
(nach EnEV 2009) - Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Passivhäusern
Finanzierungsumfang und Höchstbeträge:
- KfW-Effizienzhaus 85, Effizienzhaus 70, Passivhaus
maximal 50.000 EUR je Wohneinheit (ohne Grundstück)
Weitere Informationen zur Förderung durch die KFW erhalten sie hier (extern).
Weitere Informationen der Förderprogramme des Landes (extern). Auch das Finanzministerium Rheinland-Pfalz unterstützt energiesparende Maßnahmen für Neubau und Modernisierung. Für die Förderung gibt es Einkommenshöchstgrenzen.
Weitere Informationen zur Förderung des Finanzministeriums (extern). Darüber Hinaus bietet folgendes Dokument eine
Zusammenstellung von Fördermittel zum Neubau der Verbraucherzentrale:
Förderprogamme für den Neubau (PDF – 110KB). Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme für
Ihren Wohnort finden Sie in unserer Fördermittel–Datenbank:
http://www.energiefoerderung.info/mufv-rlp/ (extern) Diese Seite gibt einen Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen verstehen sich ohne Gewähr.

