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Fördergelder für
Gebäudesanierung und Wohnraummodernisierung


Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz bietet Fördermittel für besonders energieeffiziente Sanierungen an:

Niedrigenergiehäuser im Bestand (EnEV 2009-15 %):
  • Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser:
    50 Euro je m2 Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, maximal
    5.000 Euro je Objekt.
  • Mehrfamilienhäuser: 25 Euro je m2 Wohn- bzw. beheizter
    Nutzfläche, maximal 2.500 Euro je Wohnung und max. 25.000 Euro je Objekt.

Niedrigenergiehäuser im Bestand (EnEV 2009-30 %):
  • Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser:
    80 Euro je m2 Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, maximal
    8.000 Euro je Objekt.
  • Mehrfamilienhäuser: 40 Euro je m2 Wohn- bzw. beheizter
    Nutzfläche, maximal 4.000 Euro je Wohnung und max. 40.000 Euro je Objekt.

Bei beiden Varianten müssen mindestens 10% des jährlichen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Besonders innovative Konzepte auch auf Basis heute verfügbarer, aber noch nicht ausreichend erprobter und wenig verbreiteter Technik (z. B. Latentwärmespeicher, Wärmerückgewinnung aus Lüftung, kalte Nahwärme):
30 % der förderfähigen Ausgaben, max. 10.000 Euro pro Objekt bei Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern und 5.000 Euro je Wohnung (max. 50.000 Euro je Objekt) bei Mehrfamilienhäusern. Die Maximalfördersummen gelten inklusive der o.g. Grundförderung.



Die KfW Förderbank vergibt Zuschüsse und Darlehen im Programm „Energieeffizient sanieren”

Sie fördert energetische Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Fördermittel gibt es für alle Maßnahmen, die zur Erreichung des „KfW-Effizienzhaus”-Niveaus nach EnEV 2009 beitragen oder für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen, die bestimmten technischen Mindestanforderungen genügen.

Zuschuss für Wärmedämmung und Heizungserneuerung:
  • bei Erreichen des „KfW-Effizienzhaus 85” Niveaus:
    20 % der förderfähigen Kosten (maximal 15.000 Euro je Wohneinheit)
  • bei Erreichen des „KfW-Effizienzhaus 100” Niveaus:
    17,5 % der förderfähigen Kosten (maximal 13.125 Euro je Wohneinheit)
  • bei Erreichen des „KfW-Effizienzhaus 115” Niveaus:
    12,5 % der förderfähigen Kosten (maximal 9.375 Euro je Wohneinheit)
  • bei Erreichen des „KfW-Effizienzhaus 130” Niveaus:
    10 % der förderfähigen Kosten (maximal 7.500 Euro je Wohneinheit)
Weitere Informationen zum Investitionszuschuß (extern).

Alternativ zum Zuschuss können zinsgünstige Darlehen in Anspruch genommen werden:
  • bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:
    maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit und zusätzlich
  • bei Erreichung des „KfW-Effizienzhaus 85” Niveaus: Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % der Darlehenssumme
  • bei Erreichung des „KfW-Effizienzhaus 100” Niveaus: Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
  • bei Erreichung des „KfW-Effizienzhaus 115” Niveaus: Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % der Darlehenssumme
  • bei Erreichung des „KfW-Effizienzhaus 130” Niveaus: Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
Weitere Informationen zu Krediten (extern).

Förderung von Einzelmaßnahmen
Die KfW fördert energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm unterstützt Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist das Programm geeignet, wenn energetisch sanierter Wohnraum gekauft werden soll (Haus, Eigentumswohnung).

Informationen zur Kreditvariante (extern).
Informationen zur Zuschussvariante (extern).

Die Antragstellung für die KfW-Förderungen geschieht über die Hausbank.



Zusätzliche Sonderförderung über Programm
„Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung”


Sonderbonus für Beratung
Gefördert werden in der Sanierungsphase eine qualifizierte Baubegleitung durch Sachverständige in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten (max. 2.000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben).
Die Antragstellung erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Maßnahmen direkt bei der KfW.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der KFW Förderbank (extern).



Die KfW Förderbank unterstützt Investitionen zur
Modernisierung von Wohnraum und fördert:


STANDARD-Maßnahmen
zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, darunter unter anderem die Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen, der dafür sorgt, dass alle Heizkörper entsprechend ihrer Größe und dem Wärmebedarf des zu beheizenden Raumes mit der erforderlichen Heizwassermenge versorgt werden. Der Abgleich bringt eine Einsparung an Heizenergie und Strom für die Heizungspumpe.

Darlehen:
  • bis 100 % der förderfähigen Kosten
  • max. 100.000 Euro je Wohneinheit

Die Kombination eines Kredites aus dem Programm „Wohnraum Modernisieren” mit anderen KfW-Darlehen bzw. anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Die Antragstellung für die KfW-Förderungen geschieht über die Hausbank.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der KFW Förderbank (extern).



Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert
über Fördermittel zur zur Altbausanierung / Modernisierung:


Förderprogamme für den Altbau (PDF – 139KB)



Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme für
Ihren Wohnort finden Sie in unserer Fördermittel-Datenbank:


http://www.energiefoerderung.info/mufv-rlp/ (extern)



Diese Seite gibt einen Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen verstehen sich ohne Gewähr.