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    Unser Ener schnappt sich die Zuschüsse.
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Fördergelder für Blockheizkraftwerke

Blockheizkraftwerke (auch KWK–Anlagen oder Mini-KWK-Anlagen), die sowohl Wärme als auch Strom erzeugen, sind vor allem für Gebäude ab vier bis sechs Wohneinheiten oder für Gebäude mit Schwimmbad oder anderem hohen Wärmeabsatz in den Sommermonaten interessant.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann im Jahr 2010 leider keine weiteren Mittel zur Förderung einer Mini KWK-Anlage zur Verfügung stellen. Das Förderprogramm für Mini-KWK muss daher rückwirkend gestoppt werden. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die nach dem 01. August 2009 eingegangen sind, nicht mehr genehmigt werden können.



Zuschüsse für Gas–BHKW über diverse Energieversorger

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hat eine KWK-Initiative gestartet. Die beteiligten Energieversorger fördern neu errichtete Erdgas-Blockheizkraftwerke in ihrem Versorgungsgebiet mit einem Zuschuss von maximal 3.000 Euro – in Abhängigkeit von der elektrischen Leistung des BHKW.

Die Förderbedingungen:
  • Das Gebäude befindet sich im Gas-Versorgungsgebiet eines der beteiligten Energieversorger
  • Die Installationsarbeiten werden durch ein Vertrags-Unternehmen des Energieversorgers erbracht
  • Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn, die Inbetriebnahme des Erdgas- Blockheizkraftwerks erfolgt bis spätestens 31.12.2009
  • Ein Erdgasliefervertrag mit dem fördernden EVU mit einer Laufzeit von fünf Jahren muss abgeschlossen sein

Weitere Informationen gibt es bei der Handwerkskammer der Pfalz (extern)



Zuschüsse für Öl-BHKW über IWO e.V. und Heizöllieferanten

Heizöl-Blockheizkarftwerke werden vom Institut für wirtschaftliche Ölheizungen e.V. und den teilnehmenden Heizöllieferanten mit maximal 1.250 Euro Zuschuss in Abhängigkeit der elektrischen Leistung der Anlage gefördert.

Die Förderbedingungen:
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Errichtung der KWK–Anlage durch einen Fachbetrieb nach und der Abschluss eines Liefervertrags mit einem Aktionspartner aus dem Mineralölhandel.
  • Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn bei einem der teilnehmenden Heizöllieferanten gestellt werden.
  • Die Inbetriebnahme des Öl-Mini-BHKW sollte
    bis spätestens 31.12.2009 erfolgen.
Weitere Informationen gibt es bei der TSB Transferstelle Bingen:
Tel.: 06721 / 984240,
E-Mail: tsb@tsb-energie.de



Zuschlag für Strom aus KWK-Anlagen

Neben den Zuschüssen für die Anschaffung des BHKWs wird 2009 wird nicht nur der eingespeiste Strom aus KWK-Anlagen sondern auch der selbstgenutzte Strom gefördert.
  • Der Anspruch auf den KWK-Zuschlag muss für eingespeisten und selbstgenutzten Strom bei Ihrem Stromnetzbetreiber geltend gemacht werden.
  • Der KWK-Zuschlag kann von Ihrem Stromnetzbetreiber nur dann ausgezahlt werden, wenn Ihre KWK-Anlage zuvor beim BAFA zugelassen worden ist. Die Formulare finden Sie auf der BAFA-Website (extern)
  • Der Stromnetzbetreiber zahlt dem Betreiber der KWK-Anlage einen Grundpreis und einen KWK-Zuschlag.
  • Der Grundpreis ist zu vereinbaren. Ansonsten gilt der der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.
  • Für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung (kWel) von max. 50 kW gibt es einen Zuschlag von 5,11 Cent pro Kilowattstunde für zehn Jahre ab Betriebsbeginn.

Weitere Informationen erhalten Sie beim BAFA (extern)



Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme für
Ihren Wohnort finden Sie in unserer Fördermittel-Datenbank:


http://www.energiefoerderung.info/mufv-rlp/ (extern)