Unser Ener heizt mit Holz.
Fördergelder für das Heizen mit Holz
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gewährt nachfolgende Förderungen:
Einrichtung eines/einer...
Ab dem 01.07.2010 muß ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Ab dem 01.01.2011 müssen bei förderfähigen Biomasseanlagen Umwälzpumpen der Effizienzklasse A eingebaut sein.
Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden pauschal mit 1000 Euro gefördert. Sie müssen einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter aufweisen.
Bitte beachten Sie:
Für Anlagen, die in Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 01. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.
Für Anlagen in Neubauten wird keine Förderung mehr gewährt.
Das BAFA vergibt darüber hinaus bei besonders innovativen oder
effizienten Anwendungen weitere Boni, so zum Beispiel:
Regenerativer Kombinationsbonus:
600 Euro zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage bei gleichzeitiger Errichtung eine förderfähigen Biomasseanlage.
Achtung: Ab Januar 2012 beträgt der Bonus 500 Euro.
Effizienzbonus:
Zudem sind Effizienzboni in zwei Stufen erhältlich, die sich nach dem Jahr der Baugenehmigung und Erreichen bzw. Unterschreiten des Energieeinsparverordnungs-Standards richten.
Regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar.
Weitere Informationen und Anträge auf Förderung durch das BAFA (extern).
Klima-Hotline des Bundesumweltministeriums:
0180 / 200 4 200 (6ct / Anruf)
Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme für
Ihren Wohnort finden Sie in unserer Fördermittel–Datenbank:
http://www.energiefoerderung.info/mufv-rlp/ (extern)
Diese Seite gibt einen Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen verstehen sich ohne Gewähr.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gewährt nachfolgende Förderungen:
Einrichtung eines/einer...
- Pelletofens mit Wassertasche von 5 kW bis 100 kW:
36 Euro/kW, mindestens 1.000 Euro - Pelletkessels von 5 kW bis 100 kW:
36 Euro/kW, mindestens 2.000 Euro - Pelletkessels von 5 kW bis 100 kW mit neu errichtetem Pufferspeicher von
mind. 30 l/kW: 36 Euro/kW, mindestens 2.500 Euro - Anlage zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln von 5 kW bis 100 kW mit
einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW: 1.000 Euro
Ab dem 01.07.2010 muß ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Ab dem 01.01.2011 müssen bei förderfähigen Biomasseanlagen Umwälzpumpen der Effizienzklasse A eingebaut sein.
Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden pauschal mit 1000 Euro gefördert. Sie müssen einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter aufweisen.
Bitte beachten Sie:
Für Anlagen, die in Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 01. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.
Für Anlagen in Neubauten wird keine Förderung mehr gewährt.
Das BAFA vergibt darüber hinaus bei besonders innovativen oder
effizienten Anwendungen weitere Boni, so zum Beispiel:
Regenerativer Kombinationsbonus:
600 Euro zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage bei gleichzeitiger Errichtung eine förderfähigen Biomasseanlage.
Achtung: Ab Januar 2012 beträgt der Bonus 500 Euro.
Effizienzbonus:
Zudem sind Effizienzboni in zwei Stufen erhältlich, die sich nach dem Jahr der Baugenehmigung und Erreichen bzw. Unterschreiten des Energieeinsparverordnungs-Standards richten.
Regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar.
Weitere Informationen und Anträge auf Förderung durch das BAFA (extern).Klima-Hotline des Bundesumweltministeriums:
0180 / 200 4 200 (6ct / Anruf)
Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme für
Ihren Wohnort finden Sie in unserer Fördermittel–Datenbank:
http://www.energiefoerderung.info/mufv-rlp/ (extern)
Diese Seite gibt einen Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen verstehen sich ohne Gewähr.

