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    Unser Ener lässt sich beraten.
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Fördergelder für Energieberatung

Energieberatung-vor-Ort
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine Energieberatung für Häuser, für die der Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt wurde. Die Beratung bezieht sich auf Wärmeschutz, Heizungsanlage und Erneuerbare Energien. Zusätzliche Fördermittel gibt es für Beratungen zur Stromeinsparung und für thermografische Untersuchungen.

Gewährt wird ein Zuschuss zu den Beratungskosten:
  • für Ein-/Zwei-Familienhäuser: 300 EUR
  • für Gebäude ab drei Wohneinheiten: 360 EUR
  • für thermographische Untersuchungen:
    25 Euro je Thermogramm, maximal 100 Euro
  • für die Berücksichtigung von Hinweisen zur Stromeinsparung: 50 Euro

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt.

Weitere Informationen und Anträge auf Förderung durch das BAFA (extern).



Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme für
Ihren Wohnort finden Sie in unserer Fördermittel-Datenbank:


http://www.energiefoerderung.info/mufv-rlp/ (extern)



Diese Seite gibt einen Überblick und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen verstehen sich ohne Gewähr.