Unser Ener weist aus.
Der Energieausweis ist für Neubauten bereits seit dem 1. Februar 2002 Pflicht, seit dem 1.
Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland, also auch für den Bestand, die
„Ausweispflicht”: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes
den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Der Ausweis dient in erster Linie als Hilfsmittel, um den Energiebedarf von Immobilien zu vergleichen. Er enthält Informationen über den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser auf Grundlage der Qualität der äußeren Gebäudehülle und der technischen Ausstattung der Heizung. Für bestimmte Gebäude ist auch eine vereinfachte Berechnung auf Grundlage des Energieverbrauchs möglich, ohne dass die Gebäudehülle und die technische Ausstattung betrachtet werden. Dabei wird der Energiekennwert aus dem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten Jahre errechnet.
Wer Energiesparmaßnahmen beim Neubau oder auch bei der Modernisierung realisiert, kann diese anschließend mit dem Energieausweis belegen. Diese Dokumentation von wertsteigernden Maßnahmen bedeutet für Immobilienbesitzer einen Wettbewerbsvorteil bei der Vermietung bzw. beim Verkauf. Für Mieter und Käufer bietet der Energieausweis eine verbesserte Einschätzung der voraussichtlichen Energie- und Nebenkosten.
Wenn Sie also vorhaben, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu mieten: Fragen Sie immer nach dem dazugehörigen Energieausweis!
Umfangreiche Informationen zum Energieausweis finden
Sie auf der Website
Zukunft-haus.info (extern) der Deutschen Energie-Agentur.

Der Ausweis dient in erster Linie als Hilfsmittel, um den Energiebedarf von Immobilien zu vergleichen. Er enthält Informationen über den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser auf Grundlage der Qualität der äußeren Gebäudehülle und der technischen Ausstattung der Heizung. Für bestimmte Gebäude ist auch eine vereinfachte Berechnung auf Grundlage des Energieverbrauchs möglich, ohne dass die Gebäudehülle und die technische Ausstattung betrachtet werden. Dabei wird der Energiekennwert aus dem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten Jahre errechnet.
Wer Energiesparmaßnahmen beim Neubau oder auch bei der Modernisierung realisiert, kann diese anschließend mit dem Energieausweis belegen. Diese Dokumentation von wertsteigernden Maßnahmen bedeutet für Immobilienbesitzer einen Wettbewerbsvorteil bei der Vermietung bzw. beim Verkauf. Für Mieter und Käufer bietet der Energieausweis eine verbesserte Einschätzung der voraussichtlichen Energie- und Nebenkosten.
Wenn Sie also vorhaben, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu mieten: Fragen Sie immer nach dem dazugehörigen Energieausweis!
Umfangreiche Informationen zum Energieausweis finden
Sie auf der Website
Zukunft-haus.info (extern) der Deutschen Energie-Agentur.

